Ein aktuell vorliegender Ministerialenwurf (103/ME) zur Änderung des BWG sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, welches Auswirkungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise auf Kreditinstitute durch antizyklische Maßnahmen abfedern bzw die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Kreditinstitute erhöhen soll. Vorgesehen ist, dass Dividenden nur aus ausschüttungsfähigen Gewinnen gezahlt werden dürfen (Novelle zu § 23 Abs 7 Z 2 BWG), dass die Anrechnung von in Pension genommenen Wertpapieren bei unechten Pensionsgeschäften als liquide Mittel zweiten Grades ermöglicht werden soll (Novelle zu § 25 Abs 11 Z 6 BWG), und dass die Möglichkeit geschaffen
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