Am 2. 2. 2009 hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das A-QSG und das WTBG geändert werden sollen, veröffentlicht und zur Begutachtung versendet.1 Die Begutachtungsfrist läuft bis 18. 3. 2009. Der Entwurf enthält ua Bestimmungen zur kontinuierlichen Fortbildung für Abschlussprüfer (§ 1b A-QSG), über die Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten, den Vertragsstaaten des EWR und der Schweiz sowie aus Drittstaaten (§§ 25-25f A-QSG) sowie über die Einführung eines Systems von Strafbestimmungen bei Pflichtverletzungen von Abschlussprüfern (§ 27 A-QSG). Aus finanzmarktrechtlicher Sicht bedeutsam ist die vorgesehene Einführung von Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften (§ 20a A-QSG), die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen (dies sind Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionskassen und Unternehmen, deren Wertpapiere zum
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