Aktuelles Finanzmarktaufsicht

Ministerialentwurf betreffend Novellierung des Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes (A-QSG) und des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG)

MMag. Georg Janovsky

Am 2. 2. 2009 hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das A-QSG und das WTBG geändert werden sollen, veröffentlicht und zur Begutachtung versendet.1 Die Begutachtungsfrist läuft bis 18. 3. 2009. Der Entwurf enthält ua Bestimmungen zur kontinuierlichen Fortbildung für Abschlussprüfer (§ 1b A-QSG), über die Zulassung von Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten, den Vertragsstaaten des EWR und der Schweiz sowie aus Drittstaaten (§§ 25-25f A-QSG) sowie über die Einführung eines Systems von Strafbestimmungen bei Pflichtverletzungen von Abschlussprüfern (§ 27 A-QSG). Aus finanzmarktrechtlicher Sicht bedeutsam ist die vorgesehene Einführung von Sonderuntersuchungen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften (§ 20a A-QSG), die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen (dies sind Kreditinstitute, Versicherungen, Pensionskassen und Unternehmen, deren Wertpapiere zum

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/44

02.03.2009
Heft 2/2009
Autor/in
Georg Janovsky

MMag. Dr. Georg Janovsky ist Rechtsanwalt in Wien und berät schwerpunktmäßig zu Fragen der grenzüberschreitenden Erbringung von Bank-, Wertpapier- und Versicherungsdienstleistungen.

Publikationen (Auswahl):

Die Zweigstelle im Bankenaufsichtsrecht (BankVerlagWien/SpringerWienNewYork 2010); EuGH: Österreichische Veranlagungsbestimmungen für Betriebliche Vorsorgekassen verletzen unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit, ZFR 2012, 216; Gewerblich erfolgender Effektenhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch eine AG als konzessionspflichtiges Bankgeschäft, ÖBA 2010, 544 (gemeinsam mit Sonja Kerschbaum).