Am 4. 2. 2015 hat das BMF den Ministerialentwurf (89/ME 25. GP) für ein Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 (RÄ-BG 2015) zur Begutachtung versendet.
Hintergrund des Gesetzesvorschlags ist die Verpflichtung Österreichs, die Bilanz-RL 2013/34/EU bis 20. 7. 2015 in innerstaatliches Recht umzusetzen (näher EB 89/ME 25. GP 7). Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte bislang im Wesentlichen durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 - RÄG 2014 (BGBl I 2015/22). Die neu geschaffene Kategorie der "Unternehmen von öffentlichem Interesse" (§ 189a Z 1 UGB) unterfällt jedenfalls der Gruppe "großer Unternehmen" iSd § 221 Abs 3 UGB; Unternehmen von öffentlichem Interesse haben nach dem RÄG 2014 daher die umfangreichsten Anhangangaben zu machen.
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