Seit 26. 2. 2010 befindet sich ein neuer Gesetzesentwurf des Außenministeriums in der Begutachtungsphase. Das "Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010 - SanktG)" soll die von der FATF monierten Regelungslücken bei der österreichischen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schließen. Insoweit dient der Entwurf der (verspäteten) Umsetzung internationaler Verpflichtungen. Angeknüpft wird an jenen Kreis von Personen, über die bereits völker- bzw unionsrechtlich Sanktionen verhängt wurden, va auf Grundlage der SRVN-Resolutionen 1267 (1999) und 1373 (2001) ("black lists"). Eine eigene "österreichische Liste" ist nicht vorgesehen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.