Aufgrund der zuletzt gehäuften Großschäden bedarf es dringend einer Reform der Anlegerentschädigung. Bereits im Frühjahr 2008 in Facharbeitsgruppen erarbeitet, fand die Diskussion darüber aber mit der vorzeitigen Auflösung der letzten Koalitionsregierung Mitte 2008 ein jähes Ende. Im Brennpunkt steht vor allem die Frage ihrer Finanzierung. Die Reform der Einlagensicherung im Rahmen des Bankenpakets im Oktober 2008 widmete sich nicht der Anlegerentschädigung. Nach einer Entschließung des Nationalrats vom 20. 10. 2008 (683 BlgNr 23. GP), mit der der Bundesminister für Finanzen ("BMF") beauftragt wurde, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten, liegt nun endlich der Ministerialentwurf "Anlegerentschädigung neu" vor (10/ME 24. GP). Dazu konnte bis 7. 1. 2009 Stellung genommen werden.
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