Der aktuelle Ministerialentwurf zur Novellierung zahlreicher Aufsichtsgesetze1 fokussiert auf spezifischen Anpassungen im BWG im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("SSM"), der externen Bankprüfung und einiger technischer Korrekturen iZm CRD IV und CRR. Folgende vorgeschlagene Neuerungen sind besonders hervorzuheben:
§ 24b BWG führt eine Bestimmung zu "Makroprudenzielle Aufsicht innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus" ein. Es handelt sich dabei um flankierende Gesetzgebung zur Sicherstellung staatsinterner Informationsweitergabe von der FMA an das Finanzmarkstabilitätsgremium (FMSG) im Falle einer FMA-Aktivität im Rahmen der Makroaufsicht (siehe insb § 22a BWG ff). Die Informationspflicht trifft die FMA auch dann, wenn die EZB im Rahmen der SSM-VO diesbezügliche Maßnahmen setzen will (siehe Art 5 Abs 4 SSM-VO).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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