Aktuelles / Bankrecht

Ministerialentwurf zur Novellierung des BWG: Anpassungen in Bezug auf SSM und externe Bankprüfung

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Der aktuelle Ministerialentwurf zur Novellierung zahlreicher Aufsichtsgesetze1 fokussiert auf spezifischen Anpassungen im BWG im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("SSM"), der externen Bankprüfung und einiger technischer Korrekturen iZm CRD IV und CRR. Folgende vorgeschlagene Neuerungen sind besonders hervorzuheben:

§ 24b BWG führt eine Bestimmung zu "Makroprudenzielle Aufsicht innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus" ein. Es handelt sich dabei um flankierende Gesetzgebung zur Sicherstellung staatsinterner Informationsweitergabe von der FMA an das Finanzmarkstabilitätsgremium (FMSG) im Falle einer FMA-Aktivität im Rahmen der Makroaufsicht (siehe insb § 22a BWG ff). Die Informationspflicht trifft die FMA auch dann, wenn die EZB im Rahmen der SSM-VO diesbezügliche Maßnahmen setzen will (siehe Art 5 Abs 4 SSM-VO).

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/93

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.