Aktuelles / Bankrecht

Ministerialentwurf zur Novellierung des BWG: Anpassungen in Bezug auf SSM und externe Bankprüfung

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern

Der aktuelle Ministerialentwurf zur Novellierung zahlreicher Aufsichtsgesetze1 fokussiert auf spezifischen Anpassungen im BWG im Zusammenhang mit dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus ("SSM"), der externen Bankprüfung und einiger technischer Korrekturen iZm CRD IV und CRR. Folgende vorgeschlagene Neuerungen sind besonders hervorzuheben:

§ 24b BWG führt eine Bestimmung zu "Makroprudenzielle Aufsicht innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus" ein. Es handelt sich dabei um flankierende Gesetzgebung zur Sicherstellung staatsinterner Informationsweitergabe von der FMA an das Finanzmarkstabilitätsgremium (FMSG) im Falle einer FMA-Aktivität im Rahmen der Makroaufsicht (siehe insb § 22a BWG ff). Die Informationspflicht trifft die FMA auch dann, wenn die EZB im Rahmen der SSM-VO diesbezügliche Maßnahmen setzen will (siehe Art 5 Abs 4 SSM-VO).

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Artikel-Nr.
ZFR 2014/93

28.05.2014
Heft 3/2014
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.