Im Aufbau eines gemeinsamen Unternehmens wird bei finanziellen Angelegenheiten oft ein Gemeinschaftskonto als praktische Lösung angestrebt und verwendet. Obacht gebührt hier bei Alleingängen der Gründungsmitglieder, die zivil- sowie strafrechtliche Konsequenzen haben können.
Ob eine App für das Smartphone, ein neues Bauvorhaben oder eine eigene Bierbrauerei - die gemeinsame Umsetzung einer innovativen Idee oder eines Projekts mit dem Ziel, anschließend die Ergebnisse gewinnbringend vermarkten zu können, erfreut sich nicht nur unter dem Begriff Start-Up großer Beliebtheit. Noch vor der formellen Gründung eines Unternehmens wird dabei die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos für wichtige Anschaffungen der Geschäftspartner notwendig sein. Gerade in der Anfangsphase herrscht zwischen den Beteiligten zumeist ein hoher Grad an gegenseitigem Vertrauen, wodurch mitunter übersehen wird, dass sich bereits erste rechtliche Risiken ergeben können, die (noch) nicht umfassend besprochen wurden.
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