Anmerkungen zu OGH 25. 4. 2019, 6 Ob 35/19v
Der erkSen nimmt die E 6 Ob 35/19v 1 - der ein pflichtwidriges Verhalten zweier Stiftungsvorstände zugrunde liegt - zum Anlass, sich eingehend mit dem vertretungsrechtlichen Rechtsinstitut des Missbrauchs der (organschaftlichen) Vertretungsmacht zu befassen. Aufgrund der umfangreichen Darstellung des Meinungsstands und der zumeist klaren Positionierung durch den OGH (in welcher im Vergleich zur bisherigen Rsp durchaus neue Akzente gesetzt werden) hat dieses Urteil großes Potential, zur Leit-E iZm dem Vertretungsmissbrauch zu avancieren.
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