Judikatur / EuGH / Unionsrecht

Mitgliedstaaten können Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bei Nichtigkeit einzelner Klauseln vorsehen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Georg Graf

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EuGH 15. 3. 2012, C-453/10 Jana Perenicová und Vladislav Perenic/SOS financ spol. s r. o.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/60

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Georg Graf

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapital­marktrecht.

Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.