Eine Besprechung der E 2 Ob 133/16x = Zak 2018/23, 17
In der im Folgenden kurz zu besprechenden Entscheidung 2 Ob 133/16x hatte sich der OGH ua mit der Frage zu befassen, ob einer unerfahrenen Anlegerin ein Mitverschulden anzulasten ist, wenn diese die ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen, "wie Kapitalmarktprospekte und Produktinformations-CDs", nicht durchsieht, weil sie sich auf die mündliche Beratung verlassen hat.
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