Kritik und Praxis-Alternative
Motorradfahrer gehören - gerade in den Sommermonaten - zum alltäglichen Straßenbild. Der OGH hat bislang in zwei Entscheidungen (2 Ob 119/15m 1 und 2 Ob 44/17k 2) ein Mitverschulden geschädigter Motorradfahrer aufgrund Nichttragens von Schutzkleidung bejaht und das Schmerzengeld in Bezug auf die mit Schutzkleidung vermeidbaren Folgen um 25 % gekürzt. Während in 2 Ob 119/15m eine Fahrt auf einer Freilandstraße zu beurteilen war, ereignete sich der Unfall im Fall 2 Ob 44/17k im Ortsgebiet. Dieser Beitrag durchleuchtet die für das Mitverschulden herangezogenen Argumente kritisch und zeigt eine Alternative auf.
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