Fachliteratur

Möglichkeiten zur Verbesserung der Standortbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen durch Einführung von Genehmigungsfiktionen. Von Jan Ziekow. Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2008. 132 Seiten, EUR 78,-.

Nicolas Raschauer

Unter einer "Genehmigungsfiktion" ist in der Regel der gesetzlich normierte Eintritt der Rechtswirkung einer Genehmigung infolge Zeitablaufs zu verstehen. Der Zweck der Erlassung einer solchen Norm liegt vornehmlich in der Beschleunigung eines Verwaltungsverfahrens. Genehmigungsfiktionen sind im Bundesrecht von erheblicher Bedeutung. Exemplarisch sei auf § 38 Abs 4 GefahrengutbeförderungsV, § 31d WRG, § 40 Abs 2 AMG uva verwiesen. Die angesprochenen Regelungen werden in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen, sieht doch die noch umzusetzende Dienstleistungsrichtlinie zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren vor, dass (erforderliche nationale) Genehmigungsverfahren binnen einer vorab festgelegten angemessenen Frist zu erledigen sind und die Genehmigung eines Antrags nach Ablauf dieser Frist als von der zuständigen Behörde stillschweigend erteilt gilt (Art 13 Abs 4). Diese Genehmigungsfiktion, von der in bestimmten Fällen (Allgemeininteresse, berechtigte Interessen Dritter) abgesehen werden kann, soll Verzögerungen, Kosten und die abschreckende Wirkung beseitigen, die durch komplexe und undurchsichtige Verfahren gegeben sind.

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Artikel-Nr.
ZfV 2009/674

02.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.