Die Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU wurde durch die RL 2023/2673 zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und die Empowering-Consumers-RL 2024/825 abgeändert. Die erstgenannte RL ist bis 19. 12. 2025 umzusetzen, die Umsetzungsbestimmungen sind ab 19. 6. 2026 anzuwenden. Bei der zweitgenannten RL muss die Umsetzung bis 27. 3. 2026 und die Anwendung der Umsetzungsbestimmungen ab 27. 9. 2026 erfolgen. Die Autorinnen gehen auf die erforderlichen Anpassungen im österreichischen Verbraucherrecht ein. Ua weisen sie darauf hin, dass neue vorvertragliche Informationspflichten in das KSchG und das FAGG aufgenommen werden müssen.
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