- zur Abgrenzung von "herkömmlichen" und "besonderen" Gläubigern in der Fusion*
Der EuGH1 hat in einer aktuellen Entscheidung zum Gläubigerschutz bei einer internationalen Verschmelzung Stellung genommen. Ua hat er sich mit der Frage beschäftigt, ob die Inhaber einer Nachranganleihe den Schutzvorschriften für "herkömmliche" Gläubiger oder jenen für Inhaber von "Wertpapieren mit Sonderrechten" unterliegen. Der Beitrag nimmt kritisch zum Erkenntnis Stellung und beschäftigt sich mit der Abgrenzung dieser beiden Gläubigergruppen.
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