Aus Anlass des KindNamRÄG 2013
Das KindNamRÄG 2013 führte zu einer Liberalisierung des Namensrechts. Sowohl für die Familiennamen der Ehegatten als auch der Kinder bietet das Gesetz nun ein flexibleres System mit vielen Möglichkeiten. Das IPRG wurde nicht geändert und sieht nur bei bestimmten Voraussetzungen vor, dass das österreichische Namensrecht zur Anwendung kommt. In dem Beitrag wird untersucht, welche Änderungen das KindNamRÄG 2013 im Zusammenspiel mit dem IPRG für internationale Paare mit sich bringt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.