Abhandlungen

Nebenbestimmungen in Bescheiden - Feinsteuerungsoption der Verwaltung oder Vollziehungskorsett?

Bernd Wieser

In Schrifttum und Rechtsprechung ist ungeklärt, ob Nebenbestimmungen - Auflagen, Bedingungen, Befristungen, Widerrufsvorbehalte - auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung in Bescheide aufgenommen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag versucht eine Antwort auf diese Frage zu geben. Im Spannungsfeld gegenläufiger Prinzipien - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf der einen Seite, Rechtskraft von Bescheiden auf der anderen Seite - wird hierbei eine differenzierende Lösung entwickelt.

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Artikel-Nr.
ZfV 2010/968

03.09.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Bernd Wieser

Univ.-Prof. DDr.Dr. h.c. Bernd Wieser
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Karl-Franzens-Universität Graz