In den Rechtsabteilungen der österreichischen Geschäftsbanken herrscht seit einigen Wochen wohl noch etwas mehr Geschäftigkeit, als es ohnedies der Normalfall ist. Zu zwei Themen, die die Branche derzeit beschäftigen, sind schon länger erwartete Entscheidungen des OGH ergangen:
Anders als etwa in Deutschland ist es hierzulande der Normalfall, dass längerfristige Kreditfinanzierungen zu einem variablen Zinssatz erfolgen: Die Höhe des quartalsweise anzupassenden Kreditzinssatzes berechnet sich dabei in der Regel als Summe aus dem Wert des sogenannten Indikators (ganz überwiegend wird der 3M-EURIBOR vereinbart) und einem "fixen" Aufschlag auf diesen Indikator. Als sich zu Beginn des Jahres 2015, also vor etwas mehr als zwei Jahren, abzeichnete, dass der 3M-EURIBOR einen negativen Wert annehmen könnte, haben viele Kreditinstitute ihre Kreditnehmer darüber informiert, wie die Kreditzinsberechnung in dieser Situation erfolgen werde; dafür enthalten nämlich Kreditverträge, die vor 2013 abgeschlossen wurden, durchwegs keine ausdrückliche Regelung, weil bis dahin niemand mit einer solchen Entwicklung gerechnet hatte. Zwei verschiedene Wege wurden dabei eingeschlagen:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.