In drei Entscheidungen hat der BGH jüngst ausgesprochen, dass ein Versicherungsvertreter sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolizze1 eine Vergütung versprechen lassen könne. Dies war bisher seit einem BGH-Urteil aus 2005 nur für den Versicherungsmakler anerkannt.2
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.
Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.