Mit BGBl II 2019/215 wurde am 17. 7. 2019 die VO des BM für EU, Kunst, Kultur und Medien zur Festlegung von Sicherheitsvorkeh-
rungen und näheren Regelungen zu den Sektoren sowie Sicherheitsvorfällen nach dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (Netz- und Informationssystemsicherheitsverordnung - NISV) im Einvernehmen mit dem BM für Inneres im BGBl erlassen und veröffentlicht. Diese VO beruht auf § 4 Abs 2 Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NISG) BGBl I 2019/111.
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