Aktuelles / Unionsrecht

Neue DurchführungsVO kundgemacht

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die Kommission hat im September 2012 drei präzisierende Rechtsakte auf dem Gebiet des EU-Wertpapieraufsichtsrechts erlassen. Zu nennen sind:

Delegierte Verordnung (EU) 826/2012 vom 29. 6. 2012 zur Ergänzung der VO (EU) 236/2012 im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Melde- und Offenlegungspflichten in Bezug auf Netto-Leerverkaufspositionen, die Einzelheiten der in Bezug auf Netto-Leerverkaufspositionen an die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zu übermittelnden Informationen und die Methode zur Berechnung des Umsatzes zwecks Ermittlung der unter die Ausnahmeregelung fallenden Aktien (ABl 2012 L 251/1).

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/172

20.12.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.