Die FMA hat Anfang Dezember 2022 eine "Intend to comply"-Erklärung zu den Leitlinien der EBA vom 30. 6. 2022 "zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen gemäß der Richtlinie 2013/36/EU und der Richtlinie (EU) 2019/2034"1
abgegeben. Gleichzeitig hebt die EBA auch ihre eigenen (vorhergehenden) Leitlinien zur Datenerfassung im Hinblick auf Personen mit hohem Einkommen aus dem Jahr 20142 mit Wirkung zum 31. 12. 2022 auf. Die "Intend to comply"-Erklärung erfolgt sowohl aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Umsetzung der IFD in österr Recht als auch aufgrund der erst in Begutachtung stehenden Änderung der VERA-V (s hierzu unten).
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