Mit der Veröffentlichung BGBl II 2017/255 hat die FMA am 20. 9. 2017 die Eigentümerkontrollverordnung 2016 (EKV 2016) novelliert. Die Verordnung beruht auf § 20b Abs 3 BWG, § 26 Abs 3 VAG, § 8 Abs 1 E-GeldG 2010 sowie § 11b Abs 3 WAG 2007 bzw zukünftig § 16 Abs 3 WAG 2018.
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