In aller Kürze

Neue Fahrgastrechte-Verordnung Eisenbahnverkehr

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Mit 7. 6. 2023 hat die neue Fahrgastrechte-VO Eisenbahnverkehr 2021/782 die bisher in Geltung stehende VO 1371/2007 ersetzt. Neu ist insb, dass Eisenbahnunternehmen den Fahrgästen bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Zugausfällen, die durch höhere Gewalt oder das Verhalten Dritter verursacht wurden, keine Entschädigung leisten müssen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/333

19.06.2023
Heft 10/2023