Das Thema "Gruppenfreistellung" bereitet der Versicherungswirtschaft derzeit einiges Kopfzerbrechen. Die unverbindlichen allgemeinen Musterbedingungen der Versicherungsbranche in der derzeitigen Form stehen möglicherweise vor dem Aus, weil die geltende Gruppenfreistellungsverordnung für Versicherungen (GFVO)1 nicht in der bestehenden Form erneuert werden dürfte.
Auf der Grundlage des ex-Art 81 Abs 3 EG-Vertrag (nunmehr Art 101 Abs 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV) hat die Europäische Kommission (EK) zuletzt mit der GFVO 2003 verschiedene Arten von Kooperationen zwischen Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen für wettbewerbsrechtlich zulässig erklärt. Demnach sind Vereinbarungen über die gemeinsame Berechnung vergangener Risikokosten, gemeinsame Studien über künftige Risiken, unverbindliche Muster allgemeiner Versicherungsbedingungen, Versicherungsgemeinschaften sowie Tests und Zulassung von Sicherheitsvorkehrungen zulässig. Vereinbarungen über die Abwicklung von Schadensfällen und über die Erstellung von Verzeichnissen erhöhter Risiken und den Austausch der entsprechenden Informationen sind nicht freigestellt. Die GFVO läuft am 31. 3. 2010 aus. Die EK hat daher im April 2008 eine öffentliche Konsultation begonnen, um das Funktionieren der geltenden GFVO zu analysieren. Ihre Untersuchungen münde-
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