Thema

Neue Informationspflichten - ein "Fass ohne Boden"?

Dr. Sonja M. Weiland

Die Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU erfolgte in Österreich durch das VRUG (BGBl I 2014/33). Weitreichende Änderungen sind bspw bei der Neugestaltung des Rücktrittsrechts von Verbrauchern und den Informationspflichten des Unternehmers zu verzeichnen. Ein Teil der Lehre steht insb den neuen, wesentlich komplexeren Informationspflichten kritisch gegenüber.1 Der folgende Beitrag zeigt, dass dieser Kritik nur teilweise gefolgt werden kann.

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Artikel-Nr.
Zak 2015/226

15.04.2015
Heft 7/2015
Autor/in
Sonja Maria Weiland
Dr. Sonja Maria Weiland ist Rechtsanwaltsanwärterin in Salzburg und war zuvor als Univ.-Ass. am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg tätig.

Publikationen (Auswahl):
Keine Gleichbehandlung im Unrecht, Zak 2014, 163; Der Analphabet im Vertrags- und Prozessrecht, Zak 2013, 430 (mit G. Neumayer); OGH stellt Grenzen für Zustimmungsfiktionen in AGB auf, Zak 2013, 330; Zession von Kreditforderungen unvereinbar mit dem Bankgeheimnis! ecolex 2013, 413.