Die Umsetzung der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU erfolgte in Österreich durch das VRUG (BGBl I 2014/33). Weitreichende Änderungen sind bspw bei der Neugestaltung des Rücktrittsrechts von Verbrauchern und den Informationspflichten des Unternehmers zu verzeichnen. Ein Teil der Lehre steht insb den neuen, wesentlich komplexeren Informationspflichten kritisch gegenüber.1 Der folgende Beitrag zeigt, dass dieser Kritik nur teilweise gefolgt werden kann.
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