Aktuelles / Unionsrecht

Neue Krisenmanagement-Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Bankenrettungen

(basierend auf der Presseaussendung der Kommission v 6. 6. 2012, IP/12/570). Die globale Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass, wenn ein KI in Schwierigkeiten gerät, sich jene auf den gesamten Finanzsektor und sogar weit über die Grenzen der einzelnen Länder hinaus ausbreiten können. Sie hat weiters vor Augen geführt, dass die MS keine effektiven Systeme für die Reorganisation bedrohter Finanzinstitute eingeführt hatten. Es gibt nur sehr wenige - heterogene - Regeln, die festlegen, welche Maßnahmen im Falle einer Bankenkrise von den Behörden zu ergreifen sind. Deshalb kamen die G20 bereits vor Längerem überein, dass ein Rahmen für Krisenverhütung und Krisenmanagement eingerichtet werden muss.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/104

03.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.