Anfang März 2021 hat die FMA eine gänzlich neue Sonderkreditinstitute-Meldeverordnung (SK-MV) erlassen, die Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung (BVQA-V), die Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis-Verordnung (VERA-V) und die Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung JKAB-V) novelliert und die Sonderkreditinstitute-Eigenmittelmeldeverordnung (SK-EMV) zur Gänze aufgehoben.1 Damit wird das gesamte Meldewesen im Bereich ausgewählter Sonderkreditinstitute erheblich reformiert, und zwar für Banken, die das Investmentgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 13 BWG, das Immobilienfondsgeschäft gem § 1 Abs 1 Z 13a oder das Betriebliche Vorsorgekassengeschäft gem § 1 Abs 1 Z 21 BWG betreiben.
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