Thema

Neue Regelbedarfssätze

Die Regel- oder Durchschnittsbedarfssätze, die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen den durchschnittlichen Bedarf von Kindern neben der Betreuung, dh den Geldunterhaltsbedarf, angeben (näher Zak 2008/39, 26).

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Artikel-Nr.
Zak 2020/456

19.08.2020
Heft 14/2020