Thema

Neue Regelungen im Datenschutzrecht und die Tätigkeit von gerichtlich bestellten Sachverständigen

Mag. Michael Reiter

Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden: DSGVO)1 tritt am 25. 5. 2018 in Geltung.

Der sachliche Anwendungsbereich der DSGVO ist umfassend; sie gilt gem Art 2 Abs 1 DSGVO für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. Die DSGVO befasst sich mit dem Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Verkehr solcher Daten.2

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Artikel-Nr.
Zak 2018/277

21.05.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Michael Reiter

Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, stellvertretender Abteilungsleiter in der Zivilrechtssektion; Tätigkeit in den Legislativabteilungen für Zivilverfahrensrecht sowie Freie Rechtsberufe, Sachverständige, Dolmetscher/innen und Amtshaftungssachen
Co-Vorsitzender der Fachgruppe Grundrechte und interdisziplinärer Austausch in der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter.