Am 11. 11. 2016 hat die Europäische Kommission ein Paket bestehend aus einem delegierten Rechtsakt, drei technischen Regulierungsstandards und zwei technischen Durchführungsstandards, die der Konkretisierung der sich aus der Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (kurz CSRD) ergebenden Pflichten dienen, angenommen.
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