Aktuelles / Bankenrecht

Neue Richtlinie über Zahlungsdienste

bearbeitet von Univ.-Ass. Dr. Nicolas Raschauer

In der RL 2007/64/EG (ABl 2007 L 319/1) sind neue Regelungen für Zahlungsdienste im Binnenmarkt festgelegt worden. Die RL unterscheidet nunmehr folgende sechs Kategorien von Zahlungsdienstleistern:Kreditinstitute iSv Art 4 Z 1 lit a der RL 2006/48/EG; E-Geld-Institute iSv Art 1 Abs 3 lit a der RL 2000/46/EG; Postscheckämter, die nach einzelstaatlichem Recht zur Erbringung von Zahlungsdiensten berechtigt sind; Zahlungsinstitute iS dieser Richtlinie; die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörden oder andere Behörden handeln; die Mitgliedstaaten oder ihre regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Behörden handeln.

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/12

05.02.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.