Mit dem VersRÄG 2006 wurden die Rückkaufswerte für Neuverträge ab 2007 erhöht. Der Autor stellt dar, weshalb die gewählte Lösung aus der Perspektive der Aufsicht, der vor allem die Langfristigkeit und Stabilität der Lebensversicherung ein Anliegen ist, ausgewogen ist. Zudem wird auf Detailfragen zur Aufteilungsregelung und die Frage der Anwendbarkeit für Versicherungsunternehmen aus anderen Mitgliedstaaten eingegangen.
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Dr. Stephan Korinek ist Leiter der Abteilung „Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen“ in der FMA, Vortragender bei Seminaren und an Universitäten sowie Autor va zu zivil- und aufsichtsrechtlichen Themen, zB Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, JBl 1999, 149; Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen (2000); zuletzt: Die Zukunft der Aufsicht über die Versicherungsvermittlung durch die FMA, VR 2006, 124, und Umsetzung der Gleichbehandlungs-RL: „Unisextarife“ und Versicherungen, ecolex 2006, 549.