Am 21. 4. 2016 wurde die auf § 69 Abs 2 GewO gestützte Verordnung des BMWFW über Standesregeln für die Kreditvermittlung im BGBl II (2016/86) kundgemacht. Die Verordnung dient der Umsetzung der RL 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher.
Die Verordnung erfasst die Tätigkeit gewerblicher Vermögensberater und Immobilienmakler, die die Tätigkeit der Kreditvermittlung ausüben. Sie definiert, wann standesgemäßes bzw standeswidriges Verhalten vorliegt, und definiert diese Begriffe.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.