Am 23. 7. 2019 hat die FMA vor dem Hintergrund jüngster legistischer Maßnahmen im BGBl II eine punktuelle Verordnungsnovelle sowie darüber hinaus eine gänzlich neu kodifizierte VO kundgemacht:
Auf der Grundlage von § 19 Abs 10 FMABG werden drei Änderungen rechtlicher Regelungskomplexe in weiterer Folge auch für das Gebührenwesen der FMA, und zwar durch die Änderung bzw Erweiterung von Tarifposten, berücksichtigt:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.