Im Gefolge der zahlreichen finanzmarktrechtlichen Gesetzesnovellen des Juni/Juli 2017 hat die FMA Anfang August zwei neue Verordnungen erlassen:
Auf der Grundlage von § 119 Abs 6 und 7 BörseG 2018 hat die FMA eine neue, umfangmäßig erhebliche reduzierte Verordnung "über die Verbreitung vorgeschriebener Informationen und die Übermittlungen zu Meldungen gem Art 17 der VO (EU) Nr 596/2014 über Marktmissbrauch - VMV 2018" erlassen. Diese ersetzt mit Wirkung ab 3. 1. 2018 (also gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des BörseG 2018) die bislang auf § 82 Abs 7 BörseG 1969 (derzeit noch geltende Rechtsgrundlage) beruhende Veröffentlichungs- und Meldeverordnung (VMV) der FMA, die in ihren Grundzügen noch aus dem Jahr 2005 stammt (BGBl II 2005/109 idgF).
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