Mit dem Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz 2018 - VersVertrRÄG 2018 BGBl I 2018/16 war die RL (EU) 2016/97 über Versicherungsvertrieb (Neufassung) im VAG 2016 umgesetzt worden. Entsprechend dem Ziel, den Schutz der Versicherungsnehmer zu verbessern, soll jedes dem Kunden angebotene Versicherungsprodukt stets dessen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen und in einer verständlichen Form präsentiert werden, damit der Kunde eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage treffen kann.
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