Am 5. 8. 2021 hat die FMA fünf Rechtsverordnungen aus dem Bereich des Versicherungsrechts, darunter vier Novellen und eine Neukodifizierung, im BGBl II kundgemacht.
Auf der Grundlage des § 135c Abs 4 und des § 135d Abs 4 VAG 2016 wurde mit Zustimmung des BMF die Lebensversicherung Informationspflichtenverordnung 2018 (LV-InfoV 2018) novelliert.1 Die beiden Verordnungsgrundlagen räumen der FMA die Möglichkeit ein, vorvertragliche und laufende Informationspflichten der Versicherer näher zu konkretisieren.
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