Die Bundesregierung hat Mitte Oktober ihren Entwurf zur Umsetzung der neuen - noch im ABl zu veröffentlichenden - sekundärrechtlichen Vorgaben zur aufsichtsrechtlichen Überwachung der Vergütungspolitik von Kreditinstituten vorgestellt (RV 922 BlgNR 24. GP).
Begründend wird angeführt, dass das Eingehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche zur Schaffung systemischer Probleme in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene maßgeblich beigetragen habe. Auch wenn unangemessene Vergütungspraktiken nicht als die Hauptursache für die jüngste Finanzkrise zu sehen seien, so seien diese doch an das Eingehen übermäßiger Risiken gekoppelt gewesen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.