Mit der DelVO (EU) 2022/945 vom 12. 5. 20221 hat die Kom die schon bisher in der DelVO (EU) 183/2014 festgelegten technischen Regulierungsstandards (RTS) im Hinblick auf die Spezifizierung der Berechnung der spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen geändert. Der RTS beruht auf einem Entwurf, den die EBA nach einer europaweiten öffentlichen Konsultation der Kom vorgelegt hatte (vgl ErwGr 4 f DelVO).
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