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Neuer RTS über die vorherige Erlaubnis zur Verringerung von Eigenmitteln

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Auf der Grundlage von Art 28 Abs 5 UAbs 3, Art 29 Abs 6 UAbs 3, Art 52 Abs 2 UAbs 3, Art 72b Abs 7 UAbs 4, Art 76 Abs 4 UAbs 3, Art 78 Abs 5 UAbs 3, Art 78a Abs 3 UAbs 4 und Art 79 Abs 2 UAbs 3 CRR hat die Kom jüngst ihre DelVO (EU) 2023/827 vom 11. 10. 2022 "zur Festlegung technischer Regulierungsstandards zur Änderung der DelVO (EU) 241/2014 im Hinblick auf die vorherige Erlaubnis zur Verringerung von Eigenmitteln und die Anforderungen im Zusammenhang mit Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten" im ABl kundgemacht.1

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/117

24.05.2023
Heft 5/2023