Editorial

Neuer Zank um die FMA-Kosten

Bearbeiter: Philipp Fidler / Olaf Riss / Rainer Wolfbauer

Kosten, die der FMA bei der Aufsicht über den österr Finanzmarkt entstehen, tragen seit Einrichtung dieser Behörde im Jahr 2002 im Wesentlichen die beaufsichtigten Finanzmarktteilnehmer selbst. Der Bund beteiligt sich vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an der Allfinanzaufsicht direkt mit einem Fixbeitrag iHv 5,1 Mio €.1 Dieser Bundesbeitrag ist jedoch nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn man die Gesamtkosten der FMA betrachtet, die im Jahr 2023 bereits 81,31 Mio € betrugen (VJ: 70,87 Mio €).2 Die Aufsichtskosten sind daher innerhalb eines Jahres um rund 14,7 % gestiegen. Der Bundesbeitrag beläuft sich demnach auf etwa 6,3 % der FMA-Gesamtkosten, den überwiegenden Rest, und zwar 75,71 Mio €, stemmen die beaufsichtigten Marktteilnehmer,3 die der einschlägige Normtext (FMA-Kostenverordnung 2016; FMA-KVO 2016) als die "Kostenpflichtigen" bezeichnet (richtiger wohl: "Kostentragungspflichtigen" oder "Beitragspflichtigen"). Die Steigerung der FMA-Kosten lag damit rund 90 % über der Jahresinflation iHv 7,8 Prozentpunkten, welche die Statistik Austria für das Jahr 2023 ausweist.4

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/140

24.07.2024
Heft 7/2024