Am 12. 12. 2013 wurden folgende FMA-V im BGBl kundgemacht:
Änderung der Betriebliche Vorsorgekassen-QuartalsausweisV
Bei den Änderungen handelt es sich überwiegend um Verweisanpassungen im Hinblick auf die Umsetzung von Unionsrecht ua durch
.
Zudem werden in Anlage 1 und 4 die PN 1000070 und 400070 ersatzlos gestrichen, weil diese Positionen für die Dotierung der Kapitalgarantierücklage nicht mehr von Bedeutung sind. Die Änderungen sind erstmals auf den Quartalsausweis zum 31. 3. 2014 anzuwenden.
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