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Neuerungen bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Software-Assets - EBA Draft RTS zu Art 36 CRR

Guido Sopp / Christoph Haderer

Mit dem RRM-Paket (Risk Reduction Measures) wurde eine Ausnahme vom CET1-Abzug für Software-Vermögenswerte geschaffen. Die Ausnahme bezieht sich auf "vorsichtig bewertete Software-Vermögenswerte, auf deren Wert die Abwicklung, Insolvenz oder Liquidation des Instituts keine negativen Auswirkungen hat", und ist Ausdruck der Bestrebungen der europäischen Gesetzgeber, das aktuell zwischen der EU, der Schweiz und den USA bestehende Ungleichgewicht bei der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Software auszugleichen. Die EBA hat in einem RTS die technische Umsetzung dieser Anforderung spezifiziert. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über dessen Kerninhalte.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/23

25.02.2021
Heft 2/2021
Autor/in
Guido Sopp

Dr. Guido Sopp, CFE leitet das Accounting- & IFRS-Enforcement-Team der FMA und ist Mitglied der EBA Task Force zur aufsichtlichen Konsolidierung.

Christoph Haderer

Christoph Haderer, MA ist Referent für Bankrechnungslegung- und Konsolidierungsfragen bei der FMA sowie Mitglied der EBA Task Force zur aufsichtlichen Konsolidierung.