Thema

Neuerungen im Außerstreitverfahren durch das BBG 2011

Univ.-Prof. Dr. Peter G. Mayr

Das alte Außerstreitpatent von 1854 ist in den ersten 100 Jahren seiner Geltung nur neun Mal geändert worden. In seinen letzten 20 Geltungsjahren erfuhr es dann allerdings bereits 14 Abänderungen. Wer geglaubt hatte, dass sich diese Novellierungsgeschwindigkeit durch die Erlassung des neuen AußStrG von 2003 verlangsamen würde, hat sich freilich gründlich geirrt: Seit 2004 sind wieder 14 Änderungen beschlossen worden. Die letzte Novellierung erfolgte im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011. Sie wird nachfolgend besprochen.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/306

24.05.2011
Heft 9/2011
Autor/in
Peter G. Mayr

Dr. Peter G. Mayr ist Univ.-Prof. am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck.

Publikationen (Auswahl):

Europäisches Zivilprozessrecht (2011); Zivilprozessrecht (gemeinsam mit G. Kodek; 2011); Das Ende des Gerichtsjahrs, JAP 2010/2011, 172; Neuerungen im Außerstreitverfahren durch das BBG 2011, Zak 2011/306, 163; Neuerungen im Europäischen Zivilprozessrecht, Zak 2011/773, 407; Österreichisches Zivilprozessrecht unter europäischem Einfluss, in: Jahrbuch Zivilverfahrensrecht 2011, 151; Pro futuro – Betrachtungen über die Reform der österreichischen Zuständigkeitsordnung, JBl 2011, 492; Die Reform der österreichischen Gerichtsorganisation – Eine unendliche Geschichte, JRP 2011, 263; Entwicklung und aktueller Stand der Rechtsanwaltsausbildung, in: Jahrbuch Anwaltsrecht 2011, 161.