Das Neuerungsverbot gemäß § 20 BFA-VG soll verhindern, dass im Beschwerdeverfahren neue Tatsachen und Beweismittel erstmals vorgebracht werden. Ziel dieser Regelung ist es, Verfahren zu beschleunigen und Missbrauch vorzubeugen, um das Asylsystem zu entlasten. In der Praxis führt die Anwendung jedoch oft zu rechtlichen Unsicherheiten und Herausforderungen. Der Beitrag beleuchtet, wie das Neuerungsverbot in der Praxis, insbesondere unter Berücksichtigung der von der Rechtsprechung geforderten Prüfung der Missbrauchsabsicht, angewendet wird und welche Schwierigkeiten dabei auftreten.
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