Am 1. 8. 2011 wurde im BGBl I 2011/77 (ua) das neue Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) kundgemacht. Das neue Gesetz dient vor allem der Umsetzung der RL 2009/65/EG ("UCITS IV-RL") im österreichischen Recht.1 Ein Großteil der Bestimmungen des InvFG 2011 tritt mit 1. 9. 2011 in Kraft (§ 200 Abs 1); das InvFG 1993 wird demnach mit Ablauf des 31. 8. 2011 aufgehoben (§ 198 Abs 1). Es gelten verschiedene Ausnahme- bzw Übergangsvorschriften. Während das InvFG 1993 noch mit knapp 50 Paragrafen das Auslangen gefunden hat, weist das InvFG 2011 200 (!) Paragrafen auf; ein Beleg für die enorme Verdichtung aufsichtsrechtlicher Regulierung im Investmentfondsrecht.
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