Aktuelles / Investmentfondsrecht

Neues "Investmentfondsgesetz 2011" kundgemacht

Bearbeiter: Dr. Rene Kreisl, LL.M., MBA

Am 1. 8. 2011 wurde im BGBl I 2011/77 (ua) das neue Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) kundgemacht. Das neue Gesetz dient vor allem der Umsetzung der RL 2009/65/EG ("UCITS IV-RL") im österreichischen Recht.1 Ein Großteil der Bestimmungen des InvFG 2011 tritt mit 1. 9. 2011 in Kraft (§ 200 Abs 1); das InvFG 1993 wird demnach mit Ablauf des 31. 8. 2011 aufgehoben (§ 198 Abs 1). Es gelten verschiedene Ausnahme- bzw Übergangsvorschriften. Während das InvFG 1993 noch mit knapp 50 Paragrafen das Auslangen gefunden hat, weist das InvFG 2011 200 (!) Paragrafen auf; ein Beleg für die enorme Verdichtung aufsichtsrechtlicher Regulierung im Investmentfondsrecht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/154

21.10.2011
Heft 6/2011
Autor/in
Rene Kreisl

Dr. Rene Kreisl, MA, LL.M., MBA, ist Mitglied des Vorstands der Macquarie Investment Management Austria Kapitalanlage AG (Recht, Compliance und Risikomanagement) und Redaktionsmitglied der ZFR.

Publikationen (Auswahl):
Kommentierung der §§ 18 bis 21, 39 bis 45, 128 und 189 bis 194 (gemeinsam mit N. Raschauer) in Macher et al (Hrsg.), InvFG Kommentar (2. Auflage, Wien 2013) und §§ 7 bis 20 in Gruber (Hrsg.), BörseG 2018 (Wien 2020).