Am 15. 6. 2022 hat die FMA wie erwartet ihr erneut aktualisiertes Rundschreiben zu § 39 Abs 2, §§ 39b und 39c BWG unter dem Titel "Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken" veröffentlicht.1 Die Neuveröffentlichung des Rundschreibens wurde durch die EBA-Leitlinien "für solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie 2013/36/EU" vom 2. 7. 20212 hervorgerufen, die im Oktober 2021 im Kraft getreten waren und zu denen die FMA bereits im Herbst 2021 eine "Fully-compliant"-Erklärung abgegeben hatte. Nach der Konvergenzbestimmung des § 69 Abs 5 BWG hat die FMA bei der Vollziehung des BWG die von der EBA beschlosse-
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