Ab dem 21. 6. 2012 gilt in Österreich sowie 13 weiteren Mitgliedstaaten der EU die Verordnung (EU) 1259/2010 des Rates vom 20. 12. 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts - kurz "Rom III-VO". Sie ersetzt das bislang in den §§ 18 und 20 IPRG geregelte Scheidungskollisionsrecht. Der Beitrag stellt die neue VO vor.
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