Zugleich eine Anmerkung zu OGH 11. 8. 2015, 4 Ob 75/15f (unken.at III)
Der Sommer des Jahres 2015 war sehr lang und sehr heiß. Für das Recht der Namensdomains hat der 4. Senat im August zwei heiße Themen entschieden: Zum einen den gerichtlichen Übertragungsanspruch, zum anderen die Verwirkung von Namensrechten. Damit der aufmerksame Rechtsanwender weiß, was die Rsp1 letzten Sommer getan hat, setzt ihn dieser Beitrag - wertend2 - ins Bild.
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