IT-Recht

Neues zu Rechtswahlklauseln in Online-AGB

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Ein für den Fernabsatz wie für den Datenschutz gleichermaßen grundlegendes Urteil aus Luxemburg1 ordnet die zivile Zulässigkeit für Rechtswahlklauseln im Online-Handel neu. Für die von Konsumentenschutzverbänden betriebene Klauselkontrolle bedeutet die bahnbrechende Entscheidung auch im Bereich der Rechtsdurchsetzung neues Terrain. Einmal mehr ist der EuGH in einem wesentlichen Punkt von den Schlussanträgen des Generalanwalts2 abgewichen. Der vorliegende Beitrag nimmt eine erste Standortbestimmung für den nicht-stationären Vertrieb im B2C-Bereich vor.

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/96

21.12.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.